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Allgemeine Fragen


Was sind die Kontaktdaten?
Belgisches Staatsblatt
Chaussée d'Anvers 53
1000 Brüssel
Tel: 0800 98 809 (Kostenlos)
E-mail: info.moniteur@just.fgov.be

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So reichen Sie eine Veröffentlichungsanfrage ein?
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Welche Texte werden im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht?
Gesetze, Dekrete, Verordnungen und Vorschriften
Sonstige Erlasse
Amtliche Bekanntmachungen
Gesetzliche Veröffentlichungen und Verschiedene Bekanntmachungen
Wer kann eine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beantragen?
Die Auftraggeber der Veröffentlichungen im Belgischen Staatsblatt sind :
Die föderalen, regionalen und gemeinschaftlichen Institutionen.
Notariatskanzleien, Gerichte, Gemeinden usw.
Wie kann ich eine Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt einreichen?
Ich vertrete eine föderale, regionale oder gemeinschaftliche Institution
Finden Sie hier das Verfahren.

Ich vertrete eine Notarkanzlei, ein Gericht, einen Rechtsanwalt, eine Gemeinde oder eine andere Person.
Organisation, die eine Veröffentlichung beantragen kann, die unter eine der Rubriken fällt.
Senden Sie Ihre Anfrage an annonces@just.fgov.be

Ich vertrete eine Gesellschaft, einen Verein oder eine Stiftung.
Schicken Sie Formular I und II an das örtlich zuständige Unternehmensgericht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Abteilung Juristische Personen.

Ich bin eine Privatperson
0800 98 809 (kostenlos)
info.moniteur@just.fgov.be

Anhang Juristische Personen


Wie fülle ich die Formulare für eine Gründungs- oder Änderungsurkunde aus ?
Sie müssen den Veröffentlichungsprozess wie unten beschrieben befolgen:

Laden Sie die Formulare I und II über den folgenden Link herunter: Formulare

Die Formen bestehen aus verschiedenen Teilen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der zu absolvierenden Panels:
    Antragsformular I (in dreifacher Ausfertigung):
  • Bereich A: Abgeschlossen
  • Bereich B: Abgeschlossen
  • Bereich C: nur für Betriebe
    Antragsformular II (in dreifacher Ausfertigung):
  • Bereich A: Abgeschlossen
  • Bereich C: Abgeschlossen

Bereich A enthält eine Reihe von Identifikationsdaten des Vereins/Unternehmens, die für die Rechnungsstellung erforderlich sind.

Bereich B enthält die aktuellen Angaben zum Verein/Unternehmen und den Text mit den Änderungen, die Sie bekannt geben möchten.

Am Ende von Bereich B sind die Namen und Positionen der Direktoren aufgeführt, die das Unternehmen oder die gemeinnützige Organisation rechtlich vertreten.

Dieselben Namen und Unterschriften erscheinen auf der Rückseite der letzten Seite von Tafel B. Das bedeutet, dass Sie die Formulare einseitig ausdrucken müssen.

Sie benötigen die Teile A und C des Antragsformulars II Verein/Firma.

Bereich A enthält eine Reihe von Identifikationsdaten des Vereins (z. B. Bereich A des Antragsformulars I vzw).

In Bereich C tragen Sie die geänderten Informationen ein. Sie können alle irrelevanten Elemente einfach leer lassen. In der Tabelle unter Teil 3 "Vorstand, Vertretung" erfassen Sie die Angaben zu zurücktretenden oder neu ernannten Geschäftsführern. Wählen Sie in der ersten Spalte "E" für einen zurücktretenden Direktor oder "B" für einen ernannten Direktor.

Tragen Sie in den folgenden Spalten die nationale Registernummer, den Namen und Vornamen, die Position ("Kapazität") und das Datum ein, an dem die Entlassung oder Ernennung wirksam wird. Die Unterschrift der Person, die das Formular ausfüllt, erscheint unten in Feld C.

Bitte fügen Sie der Akte einen Auszug aus dem Bericht der Hauptversammlung bei, in dem die Änderungen aufgeführt sind (dies entspricht dem von Ihnen im Antragsformular I, Bereich B angegebenen Text).

Wie hoch sind die Veröffentlichungskosten ?
Dies hängt von der Art der Veröffentlichung ab, d. h. einer Gründungsurkunde oder einer Änderungsurkunde
Die Publikationskosten werden jährlich im Monat März indexiert.
Die aktuellen Publikationskosten für beide Arten können über folgenden Link eingesehen werden : Publikationkosten
Wo soll ich meine Veröffentlichungsanfrage einreichen ?
Der Veröffentlichungsantrag (= die ausgefüllten Formulare) muss in dreifacher Ausfertigung zusammen mit Ihrem Zahlungsnachweis bei der Kanzlei des zuständigen Handelsgerichts in der Region Ihrer gemeinnützigen Organisation oder Ihres Unternehmens eingereicht werden. Über diesen Link können Sie überprüfen, bei welchem Handelsgericht Sie Ihre Unterlagen einreichen müssen: https://territoriale-bekrachtheid.just.fgov.be/cgi-main/competence-territoriale.pl
Wie lange dauert es, bis meine Publikation in der Verzeichnisdatenbank erscheint ?
Der Vorgang vom Eingang der Veröffentlichungsanfragen bei den Dienststellen des Belgischen Amtsblatts bis zur Veröffentlichung dauert etwa 10 Kalendertage.
Selbstverständlich sind die Bearbeitungszeiten von Veröffentlichungsanträgen durch die verschiedenen Unternehmensgerichte zu berücksichtigen.
Kann ich meinen Verein oder mein Unternehmen auch online gründen ?
JustAct! - Anwendung erfolgen
Über die Website www.Justonweb.be haben Sie einfachen Zugriff auf den Antrag und können ein Unternehmen oder einen Verein gründen, für den keine notarielle Gründungsurkunde erforderlich ist.

Die juristischen Personen, die Sie hier gründen können, sind Verein ohne Erwerbszweck (VOE), Personengesellschaft (VOF), Commanditaire, Vennootschap( CommV ) und Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EESV). Hierbei handelt es sich um juristische Personen, die durch eine private Urkunde gegründet werden.

Andere Gesellschaftsformen wie die Privatgesellschaft (BV) und die Aktiengesellschaft (NV) können daher nicht gegründet werden, da hierfür eine notarielle Urkunde erforderlich ist.

Klicken Sie hier, um die Anwendung zu starten
Kann ich Änderungsurkunden auch online über JustAct einreichen ?
Diese Funktionalität ist in der Anwendung noch nicht online, aber unsere Teams sind damit beschäftigt, sie zu integrieren.

In jedem Fall wird es in einer ersten Phase möglich sein, kleinere Änderungen online zu melden. Dies betrifft Adressänderungen, Ernennungen und Entlassungen sowie die Kommunikation der Website und E-Mail-Adresse des Unternehmens oder Vereins.

In späteren Phasen können Satzungsänderungen sowie Verschmelzungen und Spaltungen auch online kommuniziert werden.

Wir werden dies selbstverständlich mitteilen, wenn der Anwendung neue Funktionalitäten hinzugefügt werden.
Kann ich für eine europäische juristische Person online eine Niederlassung in Belgien gründen ?
Dies ist auch über die JustAct- Anwendung möglich.
Nach dem Öffnen der Anwendung müssen Sie dem Einrichtungsprozess folgen.

Klicken Sie hier, um die Anwendung zu starten: https://egrf.prod.pub.techasadav.be/app/
Ich habe keine Privaturkunde für meine gemeinnützige Organisation, die ich gründen möchte. Was nun ?
JustAct- Anwendung bietet die Möglichkeit, entweder Ihre eigene private Gründungsurkunde hochzuladen oder die Anwendung selbst Mustersatzungen erstellen zu lassen.

Dazu müssen Sie im Schritt 2 des Antrags angeben, dass das System die Satzung für Sie generieren soll.

Es ist dann möglich, diese Mustersatzung bei Bedarf selbst anzupassen, sodass sie maßgeschneidert für Ihre gemeinnützige Organisation generiert wird.

Klicken Sie hier, um die Anwendung zu starten: https://egrf.prod.pub.techasadav.be/app/
Ich habe einen Fehler in meiner Veröffentlichung gemacht, was nun ?
Je nach Ausmaß des Fehlers muss ggf. ein Erratum veröffentlicht werden.

Hierbei handelt es sich um eine korrigierende Veröffentlichung, die die fehlerhafte Veröffentlichung ersetzt und dem gleichen Veröffentlichungsprozess wie eine Änderung folgt. Sie zahlen also auch die Veröffentlichungsgebühr für eine Änderungsurkunde erneut.

Aufgrund der Unwiderruflichkeit einer Veröffentlichung in der Verzeichnisdatenbank empfiehlt es sich stets, den zu veröffentlichenden Text sorgfältig zu prüfen.

Sind Sie unsicher, ob für eine bestimmte Veröffentlichung ein Erratum erforderlich ist? Bitte wenden Sie sich an den Juristischen Dienst des Belgischen Amtsblatts: RP-PM@just.fgov.be
Ich möchte eine Rückerstattung der Publikationskosten erhalten. Welche Vorgehensweise befolge ich ?
Zunächst ist es wichtig, sich an den Dienst für juristische Personen des Belgischen Amtsblatts zu wenden, um festzustellen, ob eine Rückerstattung angemessen ist oder nicht.

Sie können den Rechtsträgerdienst unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: RP-PM@just.fgov.be

Wenn der Legal Entities Service festgestellt hat, dass Ihr Veröffentlichungsantrag erstattungsfähig ist, erhalten Sie ein Formular "Rückerstattungsantrag".

Sie müssen dieses Formular ausfüllen und es dann an die Buchhaltungsabteilung des Belgischen Amtsblatts senden: accountanting.staatsblad@just.fgov.be

Dieser Service wird Ihre Anfrage innerhalb kürzester Zeit bearbeiten.

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Wie kann ich einen Fehler in der Justel Datenbank melden?
Per email: justel@just.fgov.be

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