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Veröffentlichung: 2005-12-28

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS

6. DEZEMBER 2005 Revision der Verfassung (1) (2)



ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben unter den in Artikel 195 der Verfassung vorgeschriebenen Bedingungen das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Einziger Artikel - In Titel IX der Verfassung wird die Bestimmung II aufgehoben.
Wir fertigen die vorliegende Bestimmung aus und ordnen an, dass sie mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, 6. Dezember 2005
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Premierminister
G. VERHOFSTADT
Der Vizepremierminister
und Minister der Finanzen
D. REYNDERS
Der Minister des Innern
P. DEWAEL
Der Minister der Mobilität
R. LANDUYT
Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX
_______
Fussnoten
(1) Erklärung zur Revision der Verfassung (Belgisches Staatsblatt vom 10. April 2003)
Senat
Dokumente - 3-1048 (2004-2005) - Nr. 1: Vorschlag zur Revision der Verfassung - Nr. 2: Bericht - Nr. 3: Von der Kommission angenommener Text
Annalen des Senats: 7. Juli 2005
Abgeordnetenkammer
Dokumente - Dok 51-1925 (2004/2005) - 001: Vom Senat übermittelter Text - 002: Bericht - 003: In der Plenarsitzung angenommener und dem König zur Sanktionierung vorgelegter Text
Ausführlicher Bericht: 24. November 2005


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Veröffentlichung: 2005-12-28