FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
6. DEZEMBER 2005 Revision der Verfassung (1) (2)
ALBERT II., König der Belgier, Allen
Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben unter den in Artikel 195 der Verfassung
vorgeschriebenen Bedingungen das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Einziger Artikel
- In Titel IX der Verfassung wird die Bestimmung II aufgehoben. Wir fertigen die vorliegende
Bestimmung aus und ordnen an, dass sie mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. Gegeben zu Brüssel, 6. Dezember 2005 ALBERT Von Königs
wegen: Der Premierminister G. VERHOFSTADT Der Vizepremierminister und
Minister der Finanzen D. REYNDERS Der Minister des Innern P. DEWAEL Der
Minister der Mobilität R. LANDUYT Mit dem Staatssiegel versehen: Die Ministerin
der Justiz Frau L. ONKELINX _______ Fussnoten (1) Erklärung zur Revision
der Verfassung (Belgisches Staatsblatt vom 10. April 2003) Senat Dokumente - 3-1048
(2004-2005) - Nr. 1: Vorschlag zur Revision der Verfassung - Nr. 2: Bericht - Nr. 3: Von der Kommission
angenommener Text Annalen des Senats: 7. Juli 2005 Abgeordnetenkammer Dokumente
- Dok 51-1925 (2004/2005) - 001: Vom Senat übermittelter Text - 002: Bericht - 003: In der Plenarsitzung
angenommener und dem König zur Sanktionierung vorgelegter Text Ausführlicher Bericht: 24. November
2005