FÖDERALE ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI UND ALLGEMEINE DIENSTE
21. FEBRUAR 2002 - Abänderung der Verfassung (1) (2)
ALBERT II., König der Belgier, Allen
Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Die Kammern haben unter den in Artikel 195 der Verfassung
vorgeschriebenen Bedingungen das Folgende angenommen, und Wir sanktionieren es: Einziger Artikel
- Artikel 10 der Verfassung wird durch folgenden Absatz ergänzt : « Die Gleichheit von Frauen
und Männern ist gewährleistet. » Wir fertigen die vorliegende Bestimmung aus und ordnen an,
dass sie mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird. Gegeben
zu Brüssel, 21. Februar 2002. ALBERT Von Königs wegen: Der Premierminister, G.
VERHOFSTADT Die Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung, L. ONKELINX Der
Minister des Innern, A. DUQUESNE Mit dem Staatssiegel versehen: Der Minister
der Justiz, M. VERWILGHEN _______ Fussnoten (1) Erklärung zur Revision
der Verfassung (Belgisches Staatsblatt vom 5. Mai 1999) (2) Sitzungsperiode 1999-2000 Senat Parlamentsdokumente
- Vorschlag der Regierung zur Revision der Verfassung, 2-465 Nr. 1 Sitzungsperiode 2000-2001 Senat Parlamentsdokumente
- Abänderungsanträge, 2-465 - Nrn. 2 und 3 - Bericht, 2-465 - Nr. 4 - Von der Kommission angenommener
Text, 2-465 - Nr. 5 Parlamentsannalen - Besprechung und Annahme. Sitzung vom 8. März 2001 Abgeordnetenkammer Parlamentsdokumente
- Vom Senat übermittelter Text, 50-1140 - Nr. 1 - Bericht, 50-1140 - Nr. 2 - Abänderungsantrag, 50-1140
- Nr. 3 - In der Plenarsitzung angenommener und dem König zur Sanktionierung vorgelegter Text, 50-1140
- Nr. 4 Parlamentsannalen - Besprechung und Annahme. Sitzungen vom 23. und 24. Januar 2002