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Veröffentlichung: 2002-02-26

FÖDERALE ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI UND ALLGEMEINE DIENSTE

21. FEBRUAR 2002 - Abänderung der Verfassung (1) (2)



ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben unter den in Artikel 195 der Verfassung vorgeschriebenen Bedingungen das Folgende angenommen, und Wir sanktionieren es:
Einziger Artikel - Artikel 10 der Verfassung wird durch folgenden Absatz ergänzt :
« Die Gleichheit von Frauen und Männern ist gewährleistet. »
Wir fertigen die vorliegende Bestimmung aus und ordnen an, dass sie mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, 21. Februar 2002.
ALBERT
Von Königs wegen:
Der Premierminister,
G. VERHOFSTADT
Die Vizepremierministerin und Ministerin der Beschäftigung,
L. ONKELINX
Der Minister des Innern,
A. DUQUESNE
Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz,
M. VERWILGHEN
_______
Fussnoten
(1) Erklärung zur Revision der Verfassung (Belgisches Staatsblatt vom 5. Mai 1999)
(2) Sitzungsperiode 1999-2000
Senat
Parlamentsdokumente - Vorschlag der Regierung zur Revision der Verfassung, 2-465 Nr. 1
Sitzungsperiode 2000-2001
Senat
Parlamentsdokumente - Abänderungsanträge, 2-465 - Nrn. 2 und 3 - Bericht, 2-465 - Nr. 4 - Von der Kommission angenommener Text, 2-465 - Nr. 5
Parlamentsannalen - Besprechung und Annahme. Sitzung vom 8. März 2001
Abgeordnetenkammer
Parlamentsdokumente - Vom Senat übermittelter Text, 50-1140 - Nr. 1 - Bericht, 50-1140 - Nr. 2 - Abänderungsantrag, 50-1140 - Nr. 3 - In der Plenarsitzung angenommener und dem König zur Sanktionierung vorgelegter Text, 50-1140 - Nr. 4
Parlamentsannalen - Besprechung und Annahme. Sitzungen vom 23. und 24. Januar 2002



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Veröffentlichung: 2002-02-26